
Rechtsanwalt
Bernd Rainer Weber
Rechtsanwalt Weber ist seit 1997 auch überregional als Rechtsanwalt umfassender rechtlicher Berater für Unternehmen und Privatpersonen. RA Weber wurde 2006 als fachliche Zusatzqualifikation der Titel FACHANWALT für ARBEITSRECHT verliehen. Seit 2017 ist RA Weber auch FACHANWALT für ERBRECHT.
Rechtsanwalt Weber betreut Sie individuell als persönlicher Ansprechpartner und berät Sie außergerichtlich, vertritt Sie vor Behörden oder Gericht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche.